
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor.
Die Voraussetzungen für den Besuch des BVJ sind die Schulpflicht, ein mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus, Förderschule Lernen) und dass man aus unterschiedlichen Gründen kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis hat und nicht an einer Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit teilnimmt.
Das Ziel dieses einjährigen Bildungsganges ist die Vermittlung der Berufsreife („Hauptschulabschuss“) in Verbindung mit einer Lern- und Lebensbegleitung der jungen Menschen im beruflichen und persönlichen Bereich.
Berufliche Schwerpunkte können beispielsweise sein:
Durch dieses Angebot erhalten die Jugendlichen eine Orientierung über verschiedene berufliche Schwerpunkte, um ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und ihre Chancen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Schulindividuell
Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen und sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder ein Arbeitsverhältnis haben. Das Berufsvorbereitungsjahr ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses („Berufsreife“).