
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä) in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) gebührenpflichtig. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet.
Die Erlaubnis wird demjenigen erteilt, der die tatsächliche Sachherrschaft über die betreffenden Räume hat, d.h., der in seinen Räumen selbst die Schaustellung veranstaltet oder der seine Geschäftsräume einem Veranstalter zur Verfügung stellt. Werden die Räume für eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen einem Veranstalter überlassen, so ist nicht der Veranstalter, sondern der Geschäftsinhaber erlaubnispflichtig.