
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten ergeben sich aus §§ 55a und 55b der Gewerbeordnung.
Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer
Die zuständige Behörde kann für besondere Verkaufsveranstaltungen Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zulassen
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
Selbstständige Gewerbetreibende müssen bei einem reisegewerbekartenfreien Reisegewerbe darauf achten, dass Sie den Beginn des Gewerbes nach § 55c GewO anzeigen, soweit Sie Ihr Gewerbe nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO angezeigt haben.
Siehe auch
Reisegewerbekarte
Gewerbeordnung