
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)
In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot
Ausnahmen:
Zur Gastronomie gehören auch:
• Straußwirtschaften
• Kantine
• Vereinslokale
• Festzelte
• Diskotheken
• gastronomische Bereichen in Hotels
Rauchfreie Einrichtungen sind:
• Theater
• Kinos
• Museen
• Heime der Altenhilfe
• Pflegeheime
• Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen
• Schulen
• Sportstätten
• Universitäten und Fachhochschulen
• Einrichtungen der Erwachsenenbildung
• Einrichtungen der Jugendhilfe