Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Nachbarschaftsrecht

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige unter Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i.d.R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.

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