
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro/qm mtl. aus, und zwar aufgeschlüsselt nach Wohnungsgröße und Baujahr. Diese Vergleichsmiete kann sich für jede einzelne Wohnung erhöhen oder vermindern. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete erheblich abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (z. B. Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen) gemeinsam oder von den Gemeinden erstellt. Eine Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte.
Für den Bereich der Ortsgemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde Unkel wird weder ein „einfacher“ noch ein „qualifizierter“ Mietspiegel vorgehalten.
Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Für den Bereich der Ortsgemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde Unkel wird weder ein „einfacher“ noch ein „qualifizierter“ Mietspiegel vorgehalten.
Mietspiegel stehen in der Regel im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Mietspiegel und qualifiziertem Mietspiegel (§558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.