
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein
Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts
Gebühr: 23,00 €
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
Gebühr: 1,00 €
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
Gebühr: 1,00 €
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.