
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Warum gibt es Frauenbeauftragte?
Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Grundgesetz:
Artikel 3, Absatz 2:
?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?
Frauen sind zwar nach dem Gesetz gleichberechtigt, aber im täglichen Leben vielfach benachteiligt.
Alle diese Missstände treffen in besonderem Maße auf ausländische Frauen zu.
Trotz dieser Benachteiligungen wird in gesetzlichen Regelungen von einer bestehenden Gleichheit der Geschlechter ausgegangen.
Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?
Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.
Die Frauenbeauftragte
Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?
An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die sich
benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Alle diese Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Frauenbeauftragte gibt z.B. Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.
Weitere Hinweise