
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Zur Durchführung von sog. "Behinderten-Fahrdiensten" ist die Erteilung eines Mietwagenscheins notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter für die Durchführung von Behinderten-Fahrten beträgt 21 Jahre; per Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-jährige diese Fahrten durchführen.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
siehe auch
Führerscheine