
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
(60,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Gebühr: 92,00 €
(37,50 + 32,00) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühr: 69,50 €
(60,00 + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Gebühr: 114,00 €
(37,50 + + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühr: 91,50 €
Geltungsdauer:
Innerhalb von maximal 4 Werktagen.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.