
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Bleiberecht für Familien und Singles
Die neuen Regelungen legen für den weiteren Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger folgendes fest:
Beschäftigungsverhältnis erforderlich
Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:
Haben diejenigen, die durch die Bleiberechtsregelung begünstigt werden sollen, zurzeit keinen Arbeitsplatz, erhalten sie eine Duldung bis zum 30. September 2007. In dieser Zeit wird ihnen die Arbeitsplatzsuche ermöglicht.
Die Familie sollte über ausreichenden Wohnraum verfügen. Die ausländischen Staatsangehörigen werden angehalten, den Schulbesuch ihrer Kinder durch Zeugnisse nachzuweisen. Alle in die Regelung einbezogenen Personen müssen bis zum 30. Juli 2007 über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Ausnahmeregelungen
Die neuen Regelungen gelten nicht,