
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Arbeitslos? Geringes Einkommen zum Beispiel aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit? Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.
Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Das Arbeitslosengeld II enthält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts:
Für den Antrag auf Arbeitslosengeld II gibt es keine Abgabefrist.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistung zu stellen, um nicht in finanzielle Not zu gelangen.
Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter "Formulare Arbeitslosengeld II".
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen mitberücksichtigt.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter "SGB II Merkblatt – Grundsicherung für Arbeitsuchende". Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II müssen Sie sich aktiv um Arbeit bemühen. Sie sind auch verpflichtet, die Vermittlungsangebote Ihres zuständigen Jobcenters zu nutzen. Eine Arbeit wird nicht zugemutet, wenn
Für den Fall, dass Sie hilfebedürftig, aber dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, sind Sie nicht kranken- und pflegeversichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (z.B. auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit, um Nachteile zu vermeiden.