
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Sofern die Bescheinigung für eine ganz bestimmte Wohnung gewünscht wird, wird die sich auf eine bestimmte Wohnung beziehende Wohnberechtigungsbescheinigung von der Gemeinde-/Stadtverwaltung ausgestellt, in deren Bereich die gewünschte Wohnung liegt.
Beschreibung:
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ist erforderlich, wenn eine Sozialwohnung oder Wohnung, die im 3. Förderungsweg gefördert wurde, vermietet werden soll.
Diese Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die zum Bezug berechtigt sind.Die Wohnberechtigung ist dem Vermieter durch die Übergabe einer Wohnberechtigungsbescheinigung nachzuweisen.
Voraussetzungen:
Nichteheliche Wohngemeinschaften erhalten grundsätzlich keine Wohnberechtigungsbescheinigung. Eine Ausnahme besteht für Wohnungen des 3. Förderungsweges ab dem Förderjahr 1993 und nur für nichteheliche Wohngemeinschaften mit mindestens einem Kind.
Erforderliche Unterlagen:
Nach Lage des Einzelfalles können weitere Unterlagen erforderlich sein.Antragsvordrucke sind bei der zuständigen Verwaltung erhältlich.
siehe auch
Wohngeldgesetz