
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Eine Messe im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (GewO)ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Messen und Ausstellungen werden festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Veranstalter und Anbieter sind von bestimmten - zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen freigestellt.
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
Die Festsetzungsgebühr wird nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgeestzt. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet.
Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.