
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201
Gebühr: 5,10 €
Gebührennummer 202.8
Gebühr: 7,70 €
Gebührennummer 145
Gebühr: 3,30 €
Gebührennummer 126
Gebühr: 1,00 €
Gebührennummer 202.1
Gebühr: 34,50 €
Gebührennummer 202.9
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Zur Antragstellung der Fahrerlaubnis ab 17 muss der Antragsteller in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich vorstellig werden. Eine Bevollmächtigung oder Erledigung allein durch den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.