
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Sie möchten Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger benutzen? Dann benötigen Sie nicht in jedem Fall eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E. Dies ist nur bei Fahrzeugkombinationen notwendig, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger benutzen möchten, benötigen Sie nicht in jedem Fall eine Erweiterung der Fahrerlaubnis.
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Um diese zu erhalten, müssen Sie einige Nachweise bei der ausstellenden Behörde vorlegen.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Die zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.