
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.