Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Steuerberater bestellen

Leistungsbeschreibung

Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellt worden ist. Auch wer mit Bescheid der Steuerberaterkammer von der Steuerberaterprüfung befreit wurde, kann zum Steuerberater bestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.

Teaser

Die Bestellung als SteuerberaterIn erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Verfahrensablauf

Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Um zum Steuerberater bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.

Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die Bewerber persönlich geeignet sind. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe gemäß dem  Steuerberatungsgesetz vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
  • Führungszeugnis (Belegart O) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Foto
  • für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen oder vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen zusätzlich: Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für das Verfahren betragen 130,00 Euro.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.

Gebühr: 130,00 €
Vorkasse: Nein
Für das Verfahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.

Anträge / Formulare

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden