
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Nach § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht für Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ab 16 Jahre eine Ausweispflicht.
Die Ausstellung des Personalausweises über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 2 Wochen.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in unserem Bürgerbüro gedruckt und kann direkt mitgenommen werden.
Ist der Personalausweis entwendet, unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden.
Bei Namensänderungen z.B. durch Heirat oder Scheidung sind die Eheurkunde bzw. das Scheidungsurteil und der Beleg der Namensänderung durch das Standesamt vorzulegen.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig (eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich).
Wichtige Hinweise zur Abholung:
Nach Erstellung des Personalausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Diese Daten benötigen Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit dem neuen Personalausweis. Den v.g. PIN-Brief erhalten alle Antragsteller ab 15 Jahre und 9 Monate.
Nach Erhalt dieses PIN-Briefes ist der neue Personalausweis an unserer Bürgerinformation abholbereit.
Wichtig ist, dass bei der Abholung der bisherige Personalausweis mitgebracht wird. Eine Aushändigung des neuen Personalausweises ist andernfalls nicht möglich!
Sofern Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, können Sie eine Person mit der Abholung bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei neben der eigentlichen Abholvollmacht von Ihnen auch eine Erklärung benötigen, dass Sie den o.g. PIN-Brief erhalten haben. Ohne diese Erklärung ist die Aushändigung des neuen Personalausweises an den Bevollmächtigten nicht möglich.