
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Sofern Sie als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können Sie hierfür einen Antrag stellen. In diesem Fall ist folgendermaßen vorzugehen:
Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindebehörden.
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss
Der Antrag ist schriftlichzu stellen.
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
etwa 2 Wochen