
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, und diese durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.
Ihnen stehen dann die Möglichkeiten offen, den Geschlechtseintrag männlich, weiblich oder divers zu wählen beziehungsweise den Geschlechtseintrag im Register offen zu lassen.
Bei Ihnen liegt eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vor und diese wurde ärztlich bescheinigt? Dann können Sie den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen beim Standesamt ändern lassen.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, das Ihr Geburtenregister führt.
Sie können sich aber auch an das Standesamt des Wohnsitzes wenden. In diesem Fall wird die Erklärung dort aufgenommen und das Standesamt der Geburt geschickt, von dem Sie dann eine neue Geburtsurkunde erhalten können.
Ist Ihre Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. des letzten Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Folgendes müssen Sie beachten: