Ortsrecht
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde  Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
VG Unkel

Verbandgemeinde Unkel

Satzungen und sonstige Regelungen


Wappen der Stadt Unkel

Stadt Unkel

Satzungen und sonstige Regelungen


VG Unkel

Ortsgemeinde Bruchhausen

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Wappen der Ortsgemeinde Erpel

Ortsgemeinde Erpel

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Ortsgemeinde Rheinbreitbach

Ortsgemeinde Rheinbreitbach

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Ihre Ansprechpartnerin

/ Spielautomaten, Spielgeräte

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .


Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)


Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen)
  • Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein

Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
  • Automatenaufstellererlaubnis (§33c Abs. 1 GewO)
  • weitere Antragsunterlagen
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
    • Aufstellplatzbestätigung (§33c Abs. 3 GewO)

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung

Anträge / Formulare

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