Ortsrecht
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde  Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
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/ Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Fälligkeiten für die Zahlung gemeindlicher Abgaben kann von Kommune zu Kommune variieren. Jede Kommune kann in eigener Verantwortung die Fälligkeitstermine per Satzung festlegen.


Einige Kommunen erlauben abweichend von der ansonsten üblichen quartalsweisen Zahlung auch die Zahlung in einer Fälligkeit.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

 



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