
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.