
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.