
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.