Ortsrecht
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde  Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
VG Unkel

Verbandgemeinde Unkel

Satzungen und sonstige Regelungen


Wappen der Stadt Unkel

Stadt Unkel

Satzungen und sonstige Regelungen


VG Unkel

Ortsgemeinde Bruchhausen

Satzungen und sonstige Regelungen


Wappen der Ortsgemeinde Erpel

Ortsgemeinde Erpel

Satzungen und sonstige Regelungen


Ortsgemeinde Rheinbreitbach

Ortsgemeinde Rheinbreitbach

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Ihre Ansprechpartnerin

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Ihre Ansprechpartner

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