
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.