
Mitarbeiterverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel.
Mitarbeiterverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel.
Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .
Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)
Voraussetzungen
Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.
Gewerbeordnung