
Mitarbeiterverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel.
Mitarbeiterverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel.
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen .
Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Kontakt mit der Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle für die Antragstellung erforderlich ist. Eine Antragstellung auf dem Postweg bzw. per E-Mail ist nicht möglich.
Für die Antragstellung sind die Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig.
Bestehende Schwangerschaft
Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen
Anträge an die Bundesstiftung müssen vor der Geburt des Kindes beim Vergabeausschuss eingegangen sein.
Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.