

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / FB 4 / Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste / Herr Andreas Nagel
Kontakt
Besucheradresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1.03
Stockwerk: Erdgeschoß
Linzer Straße 4
53572 Unkel

Aufgaben
- Fachbereichsleitung
- Örtliche Ordnungsbehörde
Positionsbezeichnung
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Anerkennung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Anmeldung einer Zwangsbestattung
- Anzeige einer Graffiti-Schmiererei
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Ausnahmen Straßenverkehrsrecht
- Baustellenanordnungen
- Bußgeld
- Bußgeld (Verkehrsverstöße)
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Immissionsschutz
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme störfallrelevanter Betriebsbereiche übermitteln
- Kanal- und Straßenbaumaßnahmen
- Katastrophenschutz
- Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
- Leichenpass beantragen
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
- Ordnungswidrigkeiten
- Parkplätze/Parkhäuser
- Ratte melden
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten