

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Schule, Ausbildung und Studium / Berufsausbildung / Berufsvorbereitungsjahr allgemeine Informationen
Leistungsbeschreibung
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor.
Die Voraussetzungen für den Besuch des BVJ sind die Schulpflicht, ein mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus, Förderschule Lernen) und dass man aus unterschiedlichen Gründen kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis hat und nicht an einer Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit teilnimmt.
Das Ziel dieses einjährigen Bildungsganges ist die Vermittlung der Berufsreife („Hauptschulabschuss“) in Verbindung mit einer Lern- und Lebensbegleitung der jungen Menschen im beruflichen und persönlichen Bereich.
Berufliche Schwerpunkte können beispielsweise sein:
- Gesundheit und Pflege
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Bautechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Wirtschaft und Verwaltung
Durch dieses Angebot erhalten die Jugendlichen eine Orientierung über verschiedene berufliche Schwerpunkte, um ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und ihre Chancen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Zuständige Stelle
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium oder
- ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- ein gleichwertiger Abschluss
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Welche Fristen muss ich beachten?
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Rechtsgrundlage
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBiSchulO RP)
- Berufsschulverordnung (BerSchulO)
- Schulgesetz (SchulG)
Anträge / Formulare
Schulindividuell
Kurztext
Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen und sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder ein Arbeitsverhältnis haben. Das Berufsvorbereitungsjahr ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses („Berufsreife“).