Ratsinformaonssystem
Im Ratsinformationssystem  finden Sie die Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die Niederschriften und Vorlagen (Anträge, Anfragen und Berichte) ab der Ratsperiode 2014, soweit diese zur Veröffentlichung vorgesehen und freigegeben wurden.

Die gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor.  Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.

Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
 

Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Um eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss

Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.


Ihre Ansprechpartnerin

/ Urkunden

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

siehe unter:

Personenstandsurkunden

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Achtung!

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Urkundenanforderung des Standesamtes Unkel nur unter den oben verlinkten Online-Services finden. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Nutzen Sie für Ihre Urkundenanforderung bitte ausschließlich die oben stehenden Links zum jeweiligen Online-Service.

Damit Personenstandsurkunden nicht in falsche Hände geraten ist eine daten- und personenstandsrechtliche Absicherung der Legitimität Ihrer Urkundenanforderung notwendig. Hierfür benötigt das Standesamt in jedem Fall eine Ausweiskopie des Urkundenanforderers. Falls weitere Dokumente für die Prüfung Ihrer Berechtigung benötigt werden, wird sich der/die zuständige MitarbeiterIn mit Ihnen in Verbindung setzen.


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