

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Taxi- / Mietwagenschein
Leistungsbeschreibung
Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates
(siehe ausländischer Führerschein) nachgewiesen werden
- Gesundheitlicher Eignungsnachweis; bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
- Führungszeugnis
(siehe auch Führungszeugnis)
Bei Abholung hat der Antragsteller vorzulegen bzw. müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein
Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig. Einen entsprechenden Termin können Sie während des Antragsverfahrens erhalten.
Für die Terminvergabe und für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre örtliche Führerscheinstelle.
Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.
siehe auch
Führerschein
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung
mit Führerscheinstelle