

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer sonstigen gültigen EU-/ EWR-Fahrerlaubnis
An wen muss ich mich wenden?
zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Neuwied
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/ Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Welche Gebühren fallen an?
Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein
Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts
Gebühr: 23,00 €
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
Gebühr: 1,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.
Rechtsgrundlage
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.