

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Hilfe bei Wohnungsproblemen
Leistungsbeschreibung
Mietrückstände
Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.
Mietkaution
Ist man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.
Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch:
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch