

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / EU-Dienstleistungsrichtlinie
Leistungsbeschreibung
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden.
Hierzu dient die neue Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die von den Mitgliedstaaten nun bis Ende 2009 umzusetzen ist. Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.
Jeder Person und jedem Unternehmen steht es schon heute frei, Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu erbringen, unabhängig von Wohnort oder Firmensitz. Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind nach EG-Vertrag explizit verboten. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll Verbrauchern, Kunden und Dienstleistern helfen, von dieser Freiheit künftig leichter Gebrauch zu machen.
Auch heute schon hat jeder Wirtschaftsbeteiligte (Personen und Unternehmen) in der EU das Recht, auf Dauer geschäftlich in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden.
Die neue Dienstleistungsrichtlinie soll die hierfür geltenden Verfahren weiter vereinfachen
Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten Zeit bis Ende 2009, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. In Rheinland-Pfalz befasst sich die Arbeitsgruppe staatlich/kommunales e-Government mit der rechtzeitigen Umsetzung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die Dienstleistungsrichtlinie können Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter diesen Link ansehen.