

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
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Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Denn Leistungen sind i.d.R. im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben.
Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse.
Zu unterscheiden sind primär die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe.
Öffentliche Aufträge sind für jedes Unternehmen interessant, erfordern jedoch eine besondere Form der Akquise. Am Anfang steht die Frage: Wer schreibt was wo unter welchen Bedingungen aus?
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