

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Ahnenforschung
Leistungsbeschreibung
Die Ahnenforschung / Genalogie beschäftigt sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen. Dabei ist sie keine eigenständige Disziplin, sondern reiht sich in den Kanon der historischen Hilfswissenschaften ein.
Ahnenforscher können Angaben über ihre Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie erhalten. Nach Ablauf der Fortführungspflichten der Personenstandsregister
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.
Die Kosten variieren je nach benötigten Unterlagen und erforderlichem Aufwand.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung