

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Abwasser - Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Die Abwasserentsorgung erfolgt in den Ballungsräumen in der Regel durch Anschluß an die zentrale Kanalisation.
Abwasserentsorgung bedeutet Abwasserbehandlung vor Ort unter Vermeidung größerer Vermischungen und langer Kanäle.
Die Entsorgung der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Gebiete erfolgt in der Regel mobil und umfaßt die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und von Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben.
Die Behandlung erfolgt in der Regel in der zentralen Kläranlage
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Anträge / Formulare
Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge
Antrag auf Einleitung von geklärtem Bohrwasser
Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses
Fertigstellungsanzeige für Kanalhausanschluss