

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Anzeige einer Graffiti-Schmiererei
Leistungsbeschreibung
Graffitis sind z.B. Bilder, Schriftzüge oder Zeichen, die mit verschiedenen Techniken auf Oberflächen im privaten und öffentlichen Raum erstellt wurden. Die Graffitis werden zumeist unter einem Pseudonym und illegal gefertigt. Öffentliche Einrichtungen versuchen mit verschiedenen Maßnahmen die illegale Anbringung der Graffitis zu verhindern. Viele Gemeinden geben dazu sogar spezielle Flächen frei. Dabei reicht die gesetzliche Ahndung bis zum Besitzverbot entsprechender Werkzeuge.
Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen oder privaten Flächen und Gebäuden im Zuständigkeitsbereich können der örtlich zuständigen Verwaltung, Amt für öffentliche Ordnung, gemeldet werden. Sofern öffentliche Flächen oder Gebäude betroffen sind, wird die Meldung intern an das jeweils zuständige Fachamt zur weiteren Bearbeitung übersandt und ggf. Anzeige bei der Polizei erstattet. Alle anderen Meldungen, die private Flächen bzw. Gebäude der öffentlichen Flächen bzw. Gebäude betreffen, die sich nicht im öffentlichem Eigentum befinden, werden an die zuständige Polizeiinspektion weitergeleitet.
Örtliche Ordnungsbehörde