

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Heirat und Partnerschaft / Eingetragene Lebenspartnerschaft / Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag zusätzliche Exemplare aus. Soll Ihnen das Standesamt bei der Begründung der Lebenspartnerschaft gleich mehrere Lebenspartnerschaftsurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für alle) am 01.10.2017 ist die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Stattdessen ist eine Eheschließung möglich. Bestehende Partnerschaften bleiben bestehen. Diese können jedoch ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Verfahrensablauf
Bei Beantragung im zuständigen Standesamt vor Ort:
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Bei Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
- Ehepartner,
- Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und deren Ausweis
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
- Lebenspartnerschaftsurkunde (erstes Exemplar): 11,00 Euro
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: 5,50 Euro