

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
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Leistungsbeschreibung
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Sie haben Fragen zu Flächenzuschnitt, Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Unternehmensnachbarschaft?
Dann wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH als zentrales Wirtschaftsförderungsinstitut des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Gewerberegister der ISB ist ein freiwilliges, aber unvollständiges Angebot an Gewerbetreibende, da keine Verpflichtung zur Anzeige verfügbarer Gewerbegrundstücke besteht.
Alternativ besteht noch die Möglichkeit, sich an die kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu wenden.