

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Erschließung von Grundstücken
Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben im Innenbereich sind u. a. erst dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde. Erschlossen sind Grundstücke, denen durch die Erschließungsanlage die Anfahrmöglichkeit an ihre Grenze und damit die Zufahrt im straßenrechtlichen Sinn vermittelt wird.
Diese Zufahrt ist bei Wohngrundstücken auch erfüllt, wenn man auf sie hinaufgehen kann.
Die Kosten für die Erschließung werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt, wobei ein Gemeindeanteil von mindestens 10 % zu berücksichtigen ist. Ist eine Straße erst im Bau und noch nicht endgültig hergestellt, können Vorausleistungen auf die zukünftige Beitragspflicht erhoben werden. Diese Vorausleistung wird mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.
siehe auch
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung