

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Fahrerlaubnis: begleitetes Fahren mit 17
Leistungsbeschreibung
Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Erste-Hilfe-Nachweis
- erfolgreicher Sehtest
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201
Gebühr: 5,10 €
Gebührennummer 202.8
Gebühr: 7,70 €
Gebührennummer 145
Gebühr: 3,30 €
Gebührennummer 126
Gebühr: 1,00 €
Gebührennummer 202.1
Gebühr: 34,50 €
Gebührennummer 202.9
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zur Antragstellung der Fahrerlaubnis ab 17 muss der Antragsteller in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich vorstellig werden. Eine Bevollmächtigung oder Erledigung allein durch den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.