Ratsinformaonssystem
Im Ratsinformationssystem  finden Sie die Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die Niederschriften und Vorlagen (Anträge, Anfragen und Berichte) ab der Ratsperiode 2014, soweit diese zur Veröffentlichung vorgesehen und freigegeben wurden.

Die gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor.  Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.

Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
 

Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Um eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss

Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.


Ihre Ansprechpartnerin

/ Geburt / Nach der Geburt / Abstammungsurkunde

Leistungsbeschreibung

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

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