

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Krankheit und Gesundheit / Finanzielle und sonstige Hilfen / Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst
Leistungsbeschreibung
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in den Bundesländern sicherzustellen. Dies gilt auch für die Zeiten, in denen die Praxen der niedergelassenen (Zahn)Ärzte geschlossen sind (Ärztlicher Bereitschaftsdienst –Zahnärztlicher Notfalldienst).
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter der Rufnummer 116117 – ganz egal, von wo aus in Deutschland Sie anrufen.
Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxis in Rheinland-Pfalz können Sie auch auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abrufen: https://www.kv-rlp.de/patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst/
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist abends, nachts, an Wochenenden sowie an Feiertagen zuständig für Erkrankungen, mit denen Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt aufsuchen würden, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Falls erforderlich, werden auch Hausbesuche durchgeführt.
Die sofortige Hilfeleistung bei lebensbedrohlichen Notfällen od er schweren Unfällen ist dagegen Aufgabe des Rettungsdienstes, der unter der Nummer 112 erreichbar ist.
Der zahnärztliche Notfalldienst wird in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung von den Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier organisiert. Nähere Informationen zu den Dienstzeiten und dem diensthabenden Zahnarzt erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirkszahnärztekammern. Außerhalb der Dienstzeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt oder einer anderen Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens auf. Auf der Bandansage der Praxis erhalten Sie weitere Informationen.
Sie können auch in den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises den Menupunkt "Notdienste" oder Ärztlicher Bereitschaftsdienst –Zahnärztlicher Notfalldienst (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales") suchen.
Dort finden Sie in der Regel auch aktuelle Informationen zum Apothekennotdienst, der täglich 24 Stunden erreichbar ist.
Die Aufstellung der notdienstbereiten Apotheken wird durch den Aushang an der Apotheke, eine telefonische Ansage unter der Nummer 01805/258825 + Postleitzahl sowie auch in der lokalen Presse bekannt gegeben.
Zuständige Stelle
Für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Für die Organisation den zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes: Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier.
Für die Organisation des Apothekennotdienstes in Rheinland-Pfalz ist die Landesapothekerkammer RP zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
Wichtige Notrufnummern im Überblick:
- Ä rztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
- Kinderärztlicher Notdienst 116 117
- Notdienst der Apotheken 01805/258825
- Giftnotruf 06131/19240
- Rettungsdienst / Feuerwehr 112
- Krankentransporte 19222
- Polizei 110
Je konkreter die Angaben zum Notfallereignis sind, umso schneller kann geholfen werden:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Wer meldet den Notfall?
- Auf Rückfragen warten