Ratsinformaonssystem
Im Ratsinformationssystem  finden Sie die Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die Niederschriften und Vorlagen (Anträge, Anfragen und Berichte) ab der Ratsperiode 2014, soweit diese zur Veröffentlichung vorgesehen und freigegeben wurden.

Die gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor.  Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.

Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
 

Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Um eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss

Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.


Ihre Ansprechpartnerin

/ Partnerschaft und Familie / Adoption und Pflegekinder / Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen

Verfahrensablauf

Sie können die Nachbeurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Standesamt trägt Ihr Kind im Geburtenregister ein. Nach der Eintragung erhalten Sie auf Antrag  eine  deutsche Geburtsurkunde  für Ihr Kind.
 
Hinweis: Das Standesamt, das die  Nachbeurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • dem Standesamt I in Berlin, dass die Geburt des im Ausland geborenen Kindes in Deutschland nachbeurkundet wurde
  • der Meldebehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es  sind sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Beurkundung der Geburt und für die Adoption erforderlich waren, vorzulegen.
 
Hinweis : Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamts nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden. Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.

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