

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen
Leistungsbeschreibung
Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten, können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus höchstens zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.
Teaser
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Bei einer Berufsqualifikation aus dem europäischen Ausland berechtigt Sie das Bestehen der Eignungsprüfung für das selbstständige Tätigwerden sowie das Tragen des Titels „SteuerberaterIn" in Deutschland.
Verfahrensablauf
Sofern Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen.
Die Eignungsprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie künftig den Beruf des Steuerberaters ausüben möchten, abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Die Eignungsprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nebst erforderlicher Anlagen stellen.
Rechtsgrundlage
- § 37a Absatz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 4 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Rechtsbehelf
Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Anträge / Formulare
Kurztext
Die Eignungsprüfung ist eine Staatsprüfung, für Bewerber, die einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben haben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten.