

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Aufstiegs-BAföG beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Aufstiegs-Bafög bzw. dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Teaser
Sie wollen bspw. Ihren Meister, Techniker oder Fachwirt machen? Dann können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Voraussetzungen
- Besuch einer dem Grunde nach förderfähigen Fortbildungsmaßnahme,
- Zulassung zur öffentlich-rechtlichen Prüfung
- Erfüllen persönlicher Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Maßnahme (ggf. Maßnahmenabschnitt) darf bei Eingang des Antrags noch nicht beendet sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und notwendige Antragsunterlagen erhalten Sie unter: